Integrationskurse
Zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten
Integrationskurse des BAMF
Ziel der Kurse
- ist die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten.
- Sie lernen auf verschiedenen Stufen sprachliche Kommunikation in wichtigen Alltagssituationen. Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben werden trainiert.
- Ziel des Sprachkurses ist das Erreichen des Niveau B1 nach dem europäischen Referenzrahmen mit der abschließenden Sprachprüfung Deutschtest für Zuwander/innen.
- Der Orientierungskurs soll Ihnen neben Alltagswissen Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland geben.
Kursaufbau
Spezielle Integrationskurse (Jugendliche, Frauen/Eltern, Alphabetisierungskurse) dauern 900 Unterrichtsstunden.
Teilnahmevoraussetzungen
Folgende TeilnehmerInnen erhalten die Verpflichtung oder auf Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Berechtigung zum Kursbesuch:
- AusländerInnen
- UnionsbürgerInnen (FreizügG/EU)
- SpätaussiedlerInnen & deren Familienangehörige
- Kontingentflüchtlinge und Asylberechtigte (SGB III Kurs besucht)
- Deutsche Staatsangehörige (§44 Abs. 4, S.2 AufenthaltsG)
Kosten
Diese Kurse werden mit Bundesmitteln gefördert. Berechtigte und verpflichtete TeilnehmerInnen zahlen 229 € für 100 Unterrichtsstunden.
Der Kostenbeitrag entfällt, wenn Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen.
Zusätzlich zu den Kursgebühren entstehen Kosten für die Lehrbücher.
Soweit es noch freie Kursplätze gibt, können auch TeilnehmerInnen, die keine Berechtigung haben, an den Kursen teilnehmen. Da für sie die staatliche Förderung entfällt,
zahlen sie für 100 Unterrichtsstunden 395,00 €.
- Zur Klärung von Fragen
- Hilfe bei der Antragstellung
- Einstufung
- Anmeldung